Monatsarchive: Januar 2012

Kinderbetreuung von der Steuer abziehen – auch ohne Job

Familie und Berufliches zu vereinbaren, ist erfahrungsgemäß nicht leicht hierzulande. Ein bisschen leichter macht es nun das Finanzgericht Düsseldorf: Das Gericht entschied, dass Kinderbetreuungskosten auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn aktuell keine Berufstätigkeit ausgeübt wird. Weiterlesen

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