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Gute Nachrichten für Studenten: Kosten für Erststudium sind Werbungskosten

Jetzt können auch die Kosten für das Erststudium steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Ausgaben dafür als Werbungskosten einzustufen sind. Damit können mögliche Verluste während des Studiums angesammelt und später beim Start ins Berufsleben mit Einnahmen verrechnet werden. Ein Interview mit Tom Borgs-Orlando von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Weiterlesen

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